Verkaufs- und Lieferbedingungen
 

  1. Anwendung
    1. Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Aufträge und Lieferungen, die von Poulsen Biler ApS, nachstehend bezeichnet als „Verkäufer“, ausgeführt werden.
    2. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, es sei denn, Verkäufer und Käufer haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
    3. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen Käufer und Verkäufer. Alle Geschäftsbedingungen, die der Kunde möglicherweise im Zusammenhang mit einer Bestellung übermittelt, sind ungültig und ohne Rechtswirkung zwischen Käufer und Verkäufer.
    4. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer die im Rahmen des Vertrags mit dem Kunden erhaltenen Daten registrieren, speichern und verarbeiten kann und dass diese Daten an die Geschäftspartner des Verkäufers zum Zwecke der Registrierung, Speicherung und Verarbeitung der Daten weitergegeben werden können.
    5. Das vorliegende Angebot ist 14 Tage ab dem Angebots- / Rechnungsdatum gültig, Zwischenverkauf vorbehalten.
       
  2. Eigentumsvorbehalt
    1. Das Eigentum an der verkauften Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inkl. Zinsen und / oder Gebühren beim Verkäufer.
    2. Sofern sich aus der Rechnung oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gilt die Lieferung als erfolgt, wenn der Verkäufer dem Käufer die Abholbereitschaft mitgeteilt hat.
    3. Wenn der Käufer seiner Verpflichtung zur Zahlung, Unterzeichnung von Unterlagen oder dergleichen nicht nachkommt, ist der Verkäufer berechtigt, die verkaufte Ware zurückzunehmen. Der Verkäufer behält sich etwaige gesetzliche Ansprüche gegen den Kunden im Falle des Rücktritts vor.
       
  3. Ausleihe vor der Lieferung
    1. Wird dem Käufer ein Fahrgestell und eventuelle Ausrüstung vor der Lieferung zur Verfügung gestellt, gilt das als Ausleihe zur Bearbeitung. Die ausgeliehenen Gegenstände gehören uneingeschränkt dem Verkäufer.
    2. Der Käufer darf das ausgeliehene Fahrgestell nur zu Aufbauzwecken des fertigen Fahrzeugs benutzen und darf nicht anderweitig über das Fahrgestell verfügen. Der Verkäufer ist zu jedem Zeitpunkt berechtigt, das verliehene Fahrgestell und die übrigen verliehenen Gegenstände zurückzufordern.
    3. Das Eigentum an Material, das in ein ausgeliehenes Fahrgestell eingebaut wird, liegt beim Verkäufer, sodass der Käufer, Subunternehmer des Käufers, Personen, die mit dem Aufbau beauftragt wurden oder andere Personen nicht berechtigt sind, ohne Zustimmung des Verkäufers Material, das bereits nicht in das Fahrgestell eingebaut wurde, auszubauen oder auszutauschen.
    4. Das Fahrgestell oder die Ausrüstung dürfen ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht an andere als den Käufer oder vom Käufer mit dem Aufbau betrauten Personen oder Subunternehmern überlassen werden.
    5. Wenn der Käufer das Fahrgestell oder die Ausrüstung Personen oder Subunternehmern zum Aufbau im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Fahrzeugs überlässt, haftet der Käufer gemäß den unter 3.1 - 3.4 genannten Bestimmungen über die Ausleihe von Fahrgestellen auch für diese Personen gegenüber dem Verkäufer.
    6. Der Käufer ist verpflichtet, die ausgeliehenen Gegenstände ab dem Empfangsdatum bis zur Rückgabe an den Verkäufer zu versichern. Der Käufer ist ebenfalls verpflichtet, den ausgeliehenen Gegenstand in gutem Zustand zu halten, und haftet für Schäden oder eine Verschlechterung des ausgeliehenen Gegenstands unabhängig von deren Ursache.
    7. Der Käufer darf die Ausrüstung nicht präsentieren, ausstellen, weiterverkaufen, verpfänden, verleihen oder vermieten, es sei denn, es liegt eine schriftliche Zustimmung des Verkäufers vor.
       
  4. Kaufpreis
    1. Die Versicherungsprämie und die Kfz-Steuer, ob fällig oder nicht fällig, sind nicht im Kaufpreis inbegriffen und der Käufer haftet in vollem Umfang dafür. Das Gleiche gilt für eventuelle Austausch-Ausrüstung.
    2. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass alle stempelpflichtigen Dokumente gestempelt werden, und trägt die damit verbundenen Kosten.
    3. Wird die Bezahlung zur Abwicklung des Vertrags über die Bank des Käufers getätigt, kann der Verkäufer für den Zeitraum, den die Bank zur Bearbeitung braucht, Zinsen gemäß dem aktuellen Bankzinssatz des Verkäufers berechnen.
    4. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Dänischen Kronen zzgl. Mehrwertsteuer.
    5. Der Kaufpreis wird entsprechend nach oben oder unten angepasst, wenn sich vor der Lieferung die geltenden Vorschriften zu öffentlichen Abgaben, Zolltarifen oder ähnlichen Beiträgen ändern und / oder bei dokumentierten Preiserhöhungen, die der Verkäufer im Zusammenhang mit dem Verkauf und / oder der Zulassung des Verkaufsgegenstandes zu zahlen hat.
    6. Im Falle von Gesetzesänderungen, aufgrund derer dem Verkäufer für den Verkauf und / oder die Zulassung des Verkaufsgegenstandes Kosten entstehen, wird der Kaufpreis entsprechend angepasst.
       
  5. Bezahlung
    1. Der volle Kaufpreis ist vor der Lieferung zu zahlen an Nordea Bank Danmark A/S, DK-1786 Kopenhagen, Reg.-Nr. 1938, Konto-Nr. 89 64 89 40 95. Swift: NDEADKKK – Iban: DK8220005005955515.
    2. Bei Kreditkauf/Leasing oder dergleichen muss der Käufer spätestens bei der Lieferung den Kaufvertrag, Leasingvertrag, die Lieferfreigabe, Hypothekenerklärung und dergleichen vor der Abholung unterschreiben.
    3. Wird die gekaufte Ausrüstung/das gekaufte Fahrzeug geleast, muss die Leasinggesellschaft des Käufers bestätigen, dass alle relevanten Dokumente ordnungsgemäß unterschrieben sind und die Anzahlung / erste Rate bezahlt worden ist.
    4. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, ist der Verkäufer berechtigt, ohne weitere Ankündigung ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen für den fälligen Betrag in Höhe von 1% pro angefangenem Monat zu berechnen.
    5. Der Verkäufer hat das Recht, im Voraus die Zahlung für Zinsen und Kosten, Abgaben und / oder Kosten im Zusammenhang mit der Zulassung sowie Ersatzteil- und Reparaturkosten des Verkäufers für das gekaufte Objekt vom Käufer zu verlangen.
       
  6. Haftungsausschluss, Reklamationen sowie Fehler und Mängel
    1. Dem Käufer ist bekannt und er stimmt zu, dass auf die zweijährige Reklamationsfrist gemäß § 54 des Kaufgesetzes bei diesem Geschäft verzichtet wird. Das Fahrzeug wird gekauft wie gesehen und getestet. Forderungen wegen Fehler und Mängel können später nicht gestellt werden, da diese im Preis berücksichtigt wurden.
    2. Mängel bei nachträglich eingebauter Ausrüstung, z.B. Klimaanlage, Radio, Walkie, TV, DVD, Navigationsgerät, Kamera, Kaffeemaschine, Kühlschrank, extra Scheinwerfer und Werbetafeln usw.: Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind Mängel an nachträglich eingebauter Zusatzausrüstung auf Kosten des Käufers zu beheben.
    3. Abweichungen von 6.1. und 6.2. sind nur möglich, wenn diese schriftlich vereinbart werden.
    4. Der Käufer ist verpflichtet, die gekaufte Ausrüstung bei Lieferung zu prüfen und zu testen.
    5. Fristgerechte Reklamationen von Fehlern und Mängeln sind nur bei Lieferung der Ausrüstung möglich.
    6. Der Verkäufer kann frei wählen, ob Fehler und Mängel behoben werden oder ob Ersatz geleistet werden soll. Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen erfolgen auf Kosten des Verkäufers.
    7. Der Käufer kann den Kauf nicht stornieren, wenn der Verkäufer ein Angebot zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung macht.
    8. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für allgemeine Anpassung, normale Abnutzung oder unsachgemäßen Gebrauch.
    9. Wenn der Kunde nach Lieferung des Verkaufsgegenstands Zusatzausrüstung anbringt, die Reparaturkosten mit sich bringt, so betreffen diese Kosten nicht den Verkäufer und sind vom Käufer zu tragen.
    10. Kann der Verkäufer bei der Überprüfung eines Produkts keinen vom Käufer reklamierten Mangel feststellen, so hat der Käufer für die dem Verkäufer in Verbindung mit der Fehlersuche entstandenen Kosten aufzukommen.
    11. Reparaturarbeiten, einschließlich die Lieferung von Ersatzteilen, kann der Verkäufer dem Käufer nachträglich in Rechnung stellen, wenn der Verkäufer oder der Lieferant des Verkäufers / die Werkstatt das Vorliegen einer Haftung des Verkäufers für Mängel ablehnen.
    12. Liegt höhere Gewalt vor, kann der Käufer keinen Schadenersatz für die verspätete Lieferung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder sonstige Vertragsverletzungen gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Unter höherer Gewalt ist jedes Hindernis zu verstehen, das der Verkäufer bei Vertragsabschluss nicht berücksichtigen konnte und das die Vertragserfüllung verhindert oder das für die Vertragserfüllung eine unverhältnismäßige Belastung darstellt, einschließlich Krieg, Feuer, Erdbeben, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, verspäteter Transport, allgemeine Warenknappheit oder ausbleibende oder unzureichende Lieferung durch die Lieferanten des Verkäufers und jedes andere Ereignis, auf das der Verkäufer keinen Einfluss hat. Wenn ein Ereignis höherer Gewalt zu einer Verzögerung von mehr als 6 Monaten führt, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag unter Haftungsausschluss zurückzutreten.
    13. Der Verkäufer lehnt die Produkthaftung ab, soweit dies mit dem jeweils geltenden Produkthaftungsgesetz vereinbar ist - die Haftung für Sachschäden sowie für Schäden an Immobilien oder Personenschäden, die durch den Kauf verursacht werden können.
    14. Auf eingebaute und nachträglich eingebaute Ausrüstung, auf den Aufbau durch den Käufer oder durch eine von ihm mit dem Aufbau beauftragte Person oder Werkstatt, auf Ausrüstung, die zu Finanzierungszwecken in Rechnung gestellt wird, gewährt Poulsen Biler ApS keine Garantie oder Gewährleistung.
    15. Der Verkäufer haftet nicht für Betriebs-, Zeit-, Gewinn- oder andere indirekte Verluste, die der Käufer aufgrund einer verspäteten Lieferung erleidet.
       
  7. Tausch-Ausrüstung
    1. Bei Tauschgeschäften muss die Tauschausrüstung im gleichen Zustand und mit der gleichen Ausrüstung wie bei Vertragsabschluss an den Firmensitz des Verkäufers geliefert werden. Der Kunde trägt das Risiko, wenn der Gegenstand bei gleicher durchschnittlicher Kilometerleistung/Stundenzahl wie zuvor über den normalen Verschleiß hinaus genutzt wird, bis die Ausrüstung wieder an den Verkäufer geliefert wird.
    2. Wird der Tauschgegenstand beschädigt, bevor das Eigentum und das Risiko des Gegenstands auf den Verkäufer übergegangen sind, aber nach Abschluss des verbindlichen Vertrags, ist der Verkäufer berechtigt, eine etwaige Versicherungssumme oder Entschädigung für das, was ihm aufgrund des Tauschvertrags zusteht, zu verlangen.
    3. Befindet sich der Tauschgegenstand nicht in dem gleichen Zustand wie bei Vertragsabschluss, vgl. Ziffer 7.1., ist der Verkäufer ist berechtigt, die Ausrüstung als Zahlungsmittel abzulehnen und stattdessen eine Barzahlung zu verlangen. Der Verkäufer ist weiterhin zur Ausführung der Lieferung / des Geschäfts verpflichtet.
    4. Die Tauschausrüstung muss frei und unbelastet sein. Wird die Ausrüstung geleast, muss der Kunde Poulsen Biler ApS ein Abkaufangebot unterbreiten.
    5. Wenn die Tauschausrüstung mit versteckten Fehlern und Mängeln behaftet ist, haftet der Kunde dafür gegenüber dem Verkäufer, wenn der Kunde dies wusste oder hätte wissen müssen.
    6. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass sein Eigentum vor der Übergabe an den Verkäufer aus dem Fahrzeug entfernt wird. Einschließlich gelöschtem Fahrtenschreiber, abmontiertem Mautgerät, Tank- und Kreditkarte, sonstiger Fernbedienungen oder ähnlicher Zusatzausrüstung.
    7. Alle relevanten Dokumente zur Tauschausrüstung einschließlich: Die Original-Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Baumusterbescheinigung, die Blockwagenbescheinigung, der Inspektionsbericht Kran / Haken / Seilzug, alle Schlüssel, Fernbedienungen, Navigations- und Telefonanlagen, GPS-Tracker, Alarm- und Funkcodes und dergleichen sind dem Verkäufer spätestens bei Lieferung auszuhändigen.
    8. Das Auto muss fahrbar, frei von Mängeln und Beschädigungen und mit regulären Reifen ausgestattet sein, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
       
  8. Finanzielle Verhältnisse des Käufers
    1. In der Zeit vom Vertragsabschluss bis zur Lieferung muss der Käufer auf Anfrage des Verkäufers Auskunft über seine finanziellen Verhältnisse geben. Der Verkäufer ist berechtigt, die Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren, wenn sich die finanziellen Bedingungen des Käufers verschlechtern und der Verkäufer der Ansicht ist, dass ein erhebliches Risiko bestehen könnte, dass der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.
       
  9. Gebrauchspflicht im eigenen Unternehmen
    1. Wenn der Käufer bei Geschäftsabschluss keine Kaufvollmacht eines Endverbrauchers, der sich vom Käufer unterscheidet, vorlegt, muss der Käufer den gekauften Gegenstand in seinem eigenen Unternehmen einsetzen. Wird festgestellt, dass der Käufer als Vermittler der Produkte des Verkäufers auftritt, kann der Verkäufer den Vertrag für nicht gelieferte Gegenstände unter Haftungsausschluss stornieren.
       
  10. Vertragsbruch des Kunden
    1. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Schaden zu ersetzen, den Poulsen Biler ApS direkt oder indirekt erleidet, weil der Kunde seine Verpflichtungen aus dem mit Poulsen Biler ApS geschlossenen Vertrag nicht erfüllt. Die Summe beträgt mindestens 25% des Gesamtkaufpreises.
    2. Poulsen Biler ApS ist berechtigt, einen mit dem Kunden geschlossenen Vertrag aufzuheben, wenn der Kunde seine Pflichten wesentlich verletzt hat. Wesentliche Pflichtverletzungen umfassen unter anderem: Bei verspäteter Lieferung der Tauschausrüstung, Konkurs des Kunden, Zahlungseinstellung des Kunden, Übertragung oder Weiterverkauf des Kunden unter Verstoß gegen Punkt 9.1, fehlender Finanzierung durch eine Bank, Leasinggesellschaft oder eine andere Finanzierungsquelle oder deren Konkurs / Zahlungseinstellung oder dergleichen, ist Poulsen Biler ApS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
       
  11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    1. Streitigkeiten zwischen den Partnern über den Vertrag und alles, was damit zusammenhängt, werden durch ein Schiedsverfahren gemäß den für das dänische Schiedsinstitut geltenden Regeln abschließend beigelegt. Der Verkäufer kann jedoch auch entscheiden, ob eine Streitigkeit vor den ordentlichen Gerichten am Sitz des Verkäufers oder vor dem See- und Handelsgericht in Kopenhagen zu klären ist.

Alle rechtlichen Probleme, die im Zusammenhang mit dem Vertrag usw. auftreten können, müssen nach dänischem Recht beurteilt werden. Das Internationale Kaufrecht / CISG findet bei dem Vertrag keine Anwendung.